[ Auszug: (1) Sind in einem Erbvertrag von beiden Teilen vertragsmäßige Verfügungen
getroffen, so hat die Nichtigkeit einer dieser Verfügungen die
Unwirksamkeit des gan ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]